Baum auf Nachbars Grundstück: Was tun bei herüberragenden Ästen?

Überhängende Äste oder herabfallendes Laub vom Nachbarbaum sorgen regelmäßig für Diskussionen – vor allem, wenn sie Einfahrt, Dach oder Gartenfläche beeinträchtigen. Doch welche Rechte haben Eigentümer, wenn Äste über die Grundstücksgrenze hinausragen? Und was ist erlaubt, wenn sich keine einvernehmliche Lösung finden lässt? Eine klare Rechtslage und gutes Nachbarschaftsverhalten sind hier entscheidend.
Anspruch auf Beseitigung – unter Bedingungen
Grundsätzlich dürfen Pflanzen, Äste oder Wurzeln nicht auf das Nachbargrundstück hineinragen – jedenfalls dann nicht, wenn sie die Nutzung des eigenen Grundstücks erheblich beeinträchtigen. Eigentümer haben in solchen Fällen das Recht, eine Beseitigung zu verlangen. Geschieht das nicht innerhalb einer angemessenen Frist, darf in bestimmten Fällen sogar selbst zur Schere gegriffen werden – jedoch nur unter Beachtung gesetzlicher Fristen und Schonzeiten für Bäume.
Kommunikation geht vor Konfrontation
Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, ist das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn oft der bessere Weg. Ein höflicher Hinweis, vielleicht verbunden mit einem gemeinsamen Gartenrundgang, schafft oft mehr Verständnis als ein formaler Brief. Gerade bei langjährigen Nachbarschaften lohnt sich ein versöhnlicher Ton. Wer dennoch auf rechtlicher Grundlage bestehen muss, sollte sich vorab fachlich beraten lassen – insbesondere bei älteren oder geschützten Bäumen.
Grenzfälle vermeiden durch klare Vereinbarungen
Wer neu baut oder größere Gehölze anpflanzt, sollte von vornherein ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Je nach Landesrecht gelten Abstandsregeln von bis zu zwei Metern für Bäume – bei Sträuchern entsprechend weniger. Eine vorausschauende Pflanzung verhindert viele spätere Konflikte – und bewahrt das gute Verhältnis zur Nachbarschaft.
Fazit
Überhängende Äste sind mehr als nur ein kleiner Ärger – sie können Nutzungsrechte einschränken und zu echtem Streit führen. Wer freundlich kommuniziert, geltende Regeln kennt und im Zweifel rechtssicher handelt, schützt sich vor Konflikten – und wahrt das gute Miteinander.
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